Gemäss Eignungsverordnung (822.116), Art. 1 Abs. 2 und Art. 7, sind die Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) verpflichtet, eine angemessene Weiterbildung zu absolvieren, mit dem Ziel, ihre beruflichen Kenntnisse zu vertiefen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Seit dem 1. Januar 2022 überprüft die SGAS gemäss Anhang 2 der EKAS-Richtlinie Nr. 6508 die Weiterbildungsunterlagen von Sicherheitsingenieuren, Sicherheitsbeauftragten und STPS-Spezialisten (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) und stellt den ASA-Spezialisten, die die Weiterbildungsanforderungen erfüllen, eine Ausbildungsbestätigung aus.
Um in den Genuss dieser Kontrolle zu kommen, haben die betroffenen Personen die Wahl, entweder Mitglied der SGAS zu werden oder sich nur für der Kontrolle der Weiterbildungen zu unterziehen.
Werden Sie Mitglied
- Mitgliederbeitrag: CHF 125.-/Jahr inkl. Rechtsschutz, bevorzugter Eintrag im SGAS-Register, Weiterbildungskontrolle und Rabatt auf SGAS-interne Schulungen.
Optionen:
- Registereintrag mit E-Mail-Adresse: CHF50.-/Jahr.
- Registereintrag mit Website (mit/ohne Mailadresse) : CHF 80.-/Jahr
Sich der Kontrolle der Fortbildungen unterziehen.
- Kontrollgebühren: CHF 125.-/Jahr Eintrag ins Register