Gemäss Eignungsverordnung (822.116), Art. 1 Abs. 2 und Art. 7, sind die Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) verpflichtet, eine angemessene Fortbildung zu absolvieren, mit dem Ziel, ihre beruflichen Kenntnisse zu vertiefen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Seit dem 1. Januar 2022 überprüft die SGAS gemäss Anhang 2 der EKAS-Richtlinie Nr. 6508 die Fortbildungsunterlagen von Sicherheitsingenieuren, Sicherheitsbeauftragten und STPS-Spezialisten (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) und stellt den ASA-Spezialisten, die die Fortbildungsanforderungen erfüllen, eine Fortbildungsnachweis aus.
Um in den Genuss dieser Kontrolle zu kommen, haben die betroffenen Personen die Wahl, entweder Mitglied der SGAS zu werden oder sich nur für der Kontrolle der Fortbildung zu unterziehen.
Werden Sie Mitglied
- Mitgliederbeitrag: CHF 125.-/Jahr inkl. Rechtsschutz, bevorzugter Eintrag im ASA-Register, Fortbildungskontrolle und Rabatt auf SGAS-interne Schulungen, zugang zu einem Online-Katalog der Fortbildungen mit SGAS-Label.
Optionen:
- Registereintrag mit E-Mail-Adresse: CHF50.-/Jahr.
- Registereintrag mit Website (mit/ohne Mailadresse) : CHF 80.-/Jahr.
Sich der Kontrolle der Fortbildungen unterziehen.
- Kontrollgebühren: CHF 125.-/Jahr Eintrag ins ASA-Register.